Au Pair Visum: Einreise und Aufenthalt
Ob ein Visum nötig ist, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Für Deutschland gilt eine klare Unterscheidung zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern.
EU- und EWR-Bürger
Bürger der EU/des EWR sowie der Schweiz brauchen kein Visum; der Au-Pair-Aufenthalt ist ohne besonderen Titel möglich.
Nicht-EU-Bürger
Für viele andere Länder ist ein nationales Visum vor der Einreise nötig, das bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt wird; danach ggf. Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.
| Herkunft | Visum nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| EU/EWR/Schweiz | Nein | freie Einreise |
| Drittstaaten | Ja | nationales Visum vor Einreise |
Zusammenfassung
EU-/EWR-Bürger brauchen kein Visum; Drittstaaten benötigen ein nationales Au-Pair-Visum vor der Einreise.